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„Arrogant, befremdlich, enttäuschend“– Reaktionen auf das neue Staatstrojaner-Gesetz


Kommentatoren in Presse und Zivilgesellschaft fanden das Trojaner-Gesetz weniger erfreulich als dieser Mann im Zeitungskiosk. (Archivbild) CC0 Johann Walter Bantz

Der Bundestag hat die „WhatsApp-Überwachung“ gegen das Votum der Opposition und zweier SPD-Abgeordneter beschlossen. Wir haben im Vorfeld ausgiebig berichtet.

Patrick Beuth und Kai Biermann haben bei Zeit Online analysiert, warum das Gesetz wohl verfassungswidrig ist. Schon in der Parlamentsdebatte hatte die Opposition das Vorhaben scharf kritisiert, der Linken-Abgeordnete Jörn Wunderlich sagte, dass er für das abgekürzte „Omnibus-Verfahren“ eigentlich nur Worte „jenseits der Fäkalsprache“ finden könne.

„Arroganter Umgang mit der Macht“

Dieses Verfahren nannte Heribert Prantl in der Süddeutschen Zeitung „legislativen Quasi-Betrug“, der ehemalige Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar einen „arroganten Umgang mit der Macht zulasten der Demokratie und des Rechtsstaat“.

Die schleswig-holsteinische Datenschutzbeauftragte Hansen kritisiert den Beschluss des Bundestags, sogenannte Staatstrojaner einzusetzen. Sie zeigt sich „enttäuscht, dass die Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern nicht beteiligt worden seien.“

Die Berliner Datenschutzbeauftragte Maja Smoltczyk kritisiert das „Hauruckverfahren“, mit dem der Gesetzgeber „die verfassungsrechtlichen und technischen Probleme […] unter den Tisch [kehrt]“.

„Ein bis drei von Hand gezimmerte Pferdeattrappen“

Christian Bommarius kommentiert in der Frankfurter Rundschau, dass „Union und SPD glauben, dass ein Gesetz, das die geheime Ausspähung der Bürger regelt, auch im Geheimen zu verabschieden sei“. Und Andreas Herholz von der Nordwest-Zeitung ist angesichts des tiefgreifenden Eingriffs in Grundrechte und in die Privatsphäre befremdet von der „Art und Weise, wie Schwarz/Rot hastig die gesetzliche Grundlage für den Einsatz von Staatstrojanern und Online-Durchsuchungen auf Computern, Tablets und Handys durchgesetzt hat“.

Daniel Kretschmar bezeichnet in der taz die SPD angesichts solcher Gesetze als eine Partei, „die bald wirklich gemeinsam mit ihren WählerInnen in ein bis drei von Hand gezimmerte Pferdeattrappen passen mag“. Falk Steiner hingegen warnt im Deutschlandfunk, dass mit dem neuen Gesetz in der Landesverrat-Affäre „ein Einsatz von Staatstrojanern nach neuer Gesetzeslage grundsätzlich erlaubt gewesen“ wäre.

„Wertvolles Gut IT-Sicherheit verscherbelt“

Zivilgesellschaftliche Organisationen kritisieren den Beschluss heftig. Laut Dirk Engling vom Chaos Computer Club zeigt der Beschluss, „wie wenig die aktuelle Regierung von demokratischen Grundwerten hält“ und stattdessen „das in unserer Wissensgesellschaft wertvolle Gut der IT-Sicherheit zur Legalisierung fragwürdiger Machenschaften übereifriger Ermittlungsbehörden verscherbelt“ habe.

Das kritisiert auch Bernhard Rohleder vom Industrieverband Bitkom. Er geht davon aus, dass durch das Gesetz „das Sicherheitsniveau insgesamt sinkt – und dies obwohl man das verfassungsrechtlich geschützte Fernmeldegeheimnis weiter aushöhlt.“

„Gefährdung der Digitalisierungsprozesse“

Der Branchenverband eco schließt sich an: Das Gesetz könne wegen der Schwächung der IT-Sicherheit zu einer „Gefährdung der Digitalisierungsprozesse in Gesellschaft und Wirtschaft führen“. Zudem dürfe das Ausnutzen solcher Sicherheitslücken nicht zur gängigen Praxis in der Strafverfolgung werden.

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte plant eine Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz. Als bislang einzige zivilgesellschaftliche Organisation begrüßte der Deutsche Richterbund hingegen die Ausweitung des Einsatzes von Staatstrojanern.

„Witzig wie eine Wurzelbehandlung“

Die CDU erreicht in ihrem Umgang mit dem Gesetz einen neuen Tiefpunkt und verhöhnt die Kritiker des Gesetzes mit Überwachungsstaat-Witzchen. Die Partei lässt ihre Abgeordnete Winkelmeier-Becker ausrichten: „Wir halten die vorgesehenen Regelungen für erforderlich und auch für verfassungskonform.“ In der Huffington Post hält Lennart Pfahler dieses Spiel der CDU für so „witzig wie eine Wurzelbehandlung“. Den Tweet hat die CDU mittlerweile gelöscht.

Linksfraktionsvize Jan Korte sagte der Nachrichtenagentur AFP: „Wer die Grundrechte der Bevölkerung in einem solchen Maß angreift, sollte sich auch mindestens öffentlich dazu verhalten und eine gesellschaftliche Debatte zulassen“.

„Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts ignoriert“

Bei der FDP kritisiert der stellvertretende Bundesvorsitzende Wolfgang Kubicki, dass der „Gesetzgeber regelmäßig die verfassungsrechtlichen Grenzen ausdehnt und Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts schlichtweg ignoriert“. Die von der Großen Koalition vorgenommene Ausweitung auf 38 Straftatbestände sei „ein tiefer Eingriff in die Privatsphäre des Einzelnen, wenn ohne konkreten Anlass Daten von beispielsweise einem Smartphone durch den Staat ausgespäht werden können“.

Die Grünen Konstantin von Notz und Hans-Christian Ströbele warnen davor, dass die Online-Durchsuchung die Möglichkeit biete Handys und Computer insgesamt auszuspähen und zu manipulieren, und dabei private und intimste Daten abzugreifen. Das Gesetz sei „ein radikaler und unverhältnismäßiger Einschnitt bei den Bürgerrechten, den die Große Koalition zum Ende der 18. Wahlperiode hiermit noch vornimmt.“

http://ondemand-mp3.dradio.de/file/dradio/2017/06/22/sicherheitsluecke_beim_grundrechtsschutz_im_parlament_dlf_20170622_1905_54d195f9.mp3

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 June 23, 2017  n/a