Erlöst uns das Gewissen von der Notwendigkeit der Umkehr? Statt Reue und Umkehr ist es nun das individuelle Gewissensurteil, das uns von der Sünde befreit. Die Sünde wird nicht durch göttliches Erbarmen verziehen, sondern kraft eigenen Gewissensspruches als nichtexistent erklärt. Nicht die Sünde wird vor den Richterstuhl Gottes gestellt, sondern die kirchliche Lehre vor den Richterstuhl des eigenen Gewissens. Nicht eigene Umkehr, sondern Reform der Lehre stehen auf der Agenda, um Ist- und Soll-Zustand wieder in Übereinstimmung zu bringen.