Im Verfahren gegen den Verleger und den Treuhänder des Magazins bestätigte das Appellationsgericht das Urteil des Strafgerichts. Die Beschuldigten hätten sich unrechtmässig am Heft bereichert. Ausserdem: * Nach Unfall auf Herbstmesse: Betreiber der Achterbahn verteidigt sein Bremssystem * Schausteller sind nach Unfall unter Druck * SVP zieht Einbürgerungsinitiative zurück * Antikenmuseum zeigt Rekonstruktion von ägyptischem Pharaonengrab