Wer nächstes Jahr keine Kirchensteuer zahlen will, muss dieses Jahr noch seinen Kirchenaustritt erklären – selbst, wenn er erst Ende nächsten Jahres Einkommen erzielt. Denn die Kirchensteuer wird auf das Jahreseinkommen berechnet. Das betrifft auch glaubensverschiedene Ehen, bei denen nur ein Partner Kirchenmitglied ist.