Intersexuelle sollen eine Möglichkeit bekommen ein "drittes Geschlecht" anzugeben. In Geburtsurkunden etwa. Dort sieht das Gesetz bisher vor, dass "Mann" oder "Frau" eingetragen wird. Das Bundesverfassungsgericht sagt nun: Das muss geändert werden. Warum ist das für die Betroffenen so wichtig?
Von Ann-Kathrin Büüsker
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Hören bis: 17.05.2018 18:00
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