Bisher gilt: Wer sich bei einem kirchlichen Arbeitgeber bewirbt, muss Kirchenmitglied sein. Der Europäische Gerichtshof könnte das ändern. Gestern fiel eine Vorentscheidung.
Von Tonia Koch
www.deutschlandfunk.de, Tag für Tag
Hören bis: 19.05.2018 10:48
Direkter Link zur Audiodatei