Das Geschlecht eines Neugeborenen darf in der Geburtsurkunde unausgefüllt bleiben. Ein drittes Geschlecht einzutragen, soll aber bis Ende des Jahres möglich sein - so lange gibt das Bundesverfassungsgericht der Regierung Zeit für eine Gesetzesänderung. Doch wie soll die Bezeichnung lauten?
Von Katharina Hamberger und Gudula Geuther
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Hören bis: 18.04.2019 18:40
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