Seit Jahren sprachen sich Richter, Staatsanwälte und Strafverteidiger in Prozessen über das Strafmaß hinter verschlossenen Türen ab. 2013 urteilte das Bundesverfassungsgericht, dass diese Praxis nur dann verfassungskonform sei, wenn Deals offen und transparent getroffen würden. // Von Heiner Dahl / Dorothea Runge / Redaktion: Dorothea Runge / WDR/SR 2018