Schuldig wegen Landesverrats und Agententätigkeit - so lautet im Dezember 1993 das Urteil gegen Markus Wolf, den ehemaligen Chef der DDR-Auslands-Spionage. Für Wolf ein Ausdruck von "Siegerjustiz", denn die DDR hatte er ja nicht verraten. Das Verfahren blieb ein deutsch-deutsches Vereinigungs-Dilemma.
Von Marcus Heumann
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Hören bis: 13.06.2019 19:40
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