„Männer und Frauen haben grundsätzlich die gleichen staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten." - So stand es im Entwurf Parlamentarische Rates für das Grundgesetz. Es hätte kaum mehr als das Wahlrecht für Frauen bedeutet. Der Rechtsanwältin und hessischen SPD-Landtagsabgeordneten Elisabeth Selbert genügte das nicht.
Von Gudula Geuther
www.deutschlandfunk.de, Das Feature
Hören bis: ..
Direkter Link zur Audiodatei