Wenn ein Verbrechen aufgeklärt werden soll, wird in der Regel eine DNA-Analyse durchgeführt, um den Täter zweifelsfrei überführen zu können. Hierbei wird jedoch meistens nur der genetische Fingerabdruck ermittelt, d. h. es werden keine Rückschlüsse auf bestimmte Eigenschaften oder äußere Merkmale des Täters gezogen. Dies könnte man jedoch mit der sogenannten Phänotypisierung ändern. In den Niederlanden wird diese Methode bereits bei der Verbrechensaufklärung eingesetzt, in Deutschland ist sie noch verboten. Mehr darüber weiß unser Lieblingsforensiker und DNA-Spezialist Dr. Mark Benecke.