Laut BGB haben Kinder gegenüber ihren Eltern Anspruch auf Unterhalt, umgekehrt ist es genauso. Das ist normal. Die Eltern haben gegeben, also gibt man gern zurück. Was aber, wenn sich die Eltern nie gekümmert haben? Wenn die Mutter Alkoholikerin war oder der Vater geschlagen hat?
Von Dorothea Brummerloh
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