In fast jedem Erbfall ist mindestens ein Bankkonto involviert. Je nachdem, ob es sich um ein Gemeinschaftskonto oder ein Konto eines einzelnen Kontoinhabers handelt, ergeben sich im Erbfall unterschiedliche Konsequenzen. Innerhalb der Gemeinschaftskonten ist zwischen "Und-Konten" und "Oder-Konten" zu differenzieren.