Ausgesorgt - Erbrecht, Pflege & Vorsorge

Was passiert, wenn Deine Eltern sterben? Oder Du selbst? Was wird dann aus Deinen Kindern? - Das Alter und der Tod sind etwas, worüber wir nicht gerne sprechen und ich möchte Dich mit diesem Podcast begleiten, Dich mit diesen Themen auf einfache Weise auseinanderzusetzen.

https://www.leonie-lehrmann.de

subscribe
share






Ep. 19 - Die Ausschlagung des Erbes


In manchen Fällen möchte man ein Erbe gar nicht antreten. Der häufigste Fall dürfte dabei die Überschuldung des Nachlasses sein. Doch wie kann man sich von einer solchen "Erb-Last" befreien? Man kann die Erbschaft gegenüber dem Nachlassgericht oder einem Notar durch Erklärung ausschlagen. In jedem Fall muss die 6-wöchige Ausschlagungsfrist eingehalten werden. Die Frist ist nur gewahrt, wenn die Erklärung binnen der 6 Wochen beim Nachlassgericht am gewöhnlichen Aufenthalt des Erben oder am Sterbeort des Erblassers eingegangen ist. Eine Verlängerung der Frist auf 6 Monate durch einen Auslandsaufenthalt des Erben ist dann nicht zulässig, wenn der Erbe lediglich bei Beginn der Frist einen Tagesausflug ins angrenzende Ausland unternommen hatte. Hierzu BGH vom 16.1.2019, Az.: IV ZB 20/18, IV ZB 21/18. 


fyyd: Podcast Search Engine
share








 March 26, 2019  10m