Ein Jogger verlangt Schadenersatz, weil er sich verletzt hat, beim Versuch sich gegen einen fremden Hund zu wehren. Ist das berechtigt? Ja, sagt das Oberlandesgericht Koblenz, denn Hundehalter müssen entsprechend der Gefahrenabwehrverordnung ihren Hund an die Leine nehmen, sobald sich Fremde nähern.