Ein Oberschüler in Sachsen kann zu Recht ein Zeugnis der 9. Klasse ohne Kopfnoten verlangen, wenn er sich damit um eine Lehrstelle bewirbt. Denn für Kopfnoten in Zeugnissen von Schülern, die sich um Ausbildungsplätze bewerben, fehle die Rechtsgrundlage, hat jetzt das Verwaltungsgericht Dresden entschieden.