Wenn Mütter und Väter für ihr Baby nach der Geburt da sein wollen, soll Elterngeld das fehlende Einkommen ausgleichen. Die Eltern haben zudem Anspruch auf Urlaub, den der Arbeitgeber zahlen muss. Der darf den aber streichen, wenn er es vorher ankündigt. Das hat ein Gericht jetzt entschieden.