Heute wurde ein Antwortschreiben der Staatsanwaltschaft Kiel auf eine Strafanzeige gegen die NPD-Plakate „Migration tötet!“ bekannt.
Die ausgeführte Begründung macht die Antragsstellerin sprachlos, zumal in Ostdeutschland (und auch andernorts) genau diese Plakate als Volksverhetzung eingestuft und entfernt worden sind.
Die Staatsanwaltschaft möchte kein Ermittlungsverfahren einleiten, da „den auf den Plakaten verwendeten Formulierungen “Stoppt die Invasion: Migration tötet!” und “Widerstand jetzt” ein Aufstacheln zum Hass nicht entnommen werden“ könne.
Die aktuelle und von dieser Auffasung abweichende Rechtsauffassung verschiedener Verwaltungsgerichte in anderen Bundesländern ändere an der hier vertretenen strafrechtlichen Bewertung, die die Aussagen auf den Plakaten unter den Schutz der Meinungsfreiheit (Art. 5 GG) stellt, nichts.
An anderen Orten (z.B. Mönchengladbach) wurde festgestellt, dass die Partei die „öffentliche Sicherheit und Ordnung“, mit den Plakaten gefährde. Und dass Inhalt und Gestaltung den Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllten.
Schön, dass sich Staatsanwaltschaften so einig sind in ihrer Auslegung des Rechts.
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