Bis jetzt konnten Süchtige nicht auf eine Invalidenrente hoffen. Denn: Süchtige seien selber schuld und sollten einen Entzug machen. Nun ändert aber das Bundesgericht seine Rechtsprechung. Eine Sucht kann eine Krankheit sein und im Einzelfall muss eine IV-Rente geprüft werden. Weitere Themen: * China schwächt seine eigene Währung. Eine neue Dimension im Handelsstreit mit den USA. * Indien beschneidet die Autonomie von Kashmir. Die umstrittene Region soll hinduistischer werden, und verliert Autonomierechte. * Ein Hashtag karikiert die Literaturkritik: Wenn Frauen über Männer schreiben wie Literaturkritiker über Schriftstellerinnen schreiben. Weitere Themen: - Suchtkranke können neu eine IV-Rente beantragen