Im März verhandeln die Verfassungsrichter die Beschwerde der Energieunternehmen gegen die 13. Novelle des Atomgesetzes - den Atomausstieg. Das Argument: Die Novelle sei ein massiver Eingriff in das Eigentum der Konzerne. Während die Unternehmen auf Entschädigung hoffen, glauben Verbände wie der BUND nicht an einen Erfolg der Beschwerde.
Von Annette Wilmes
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Hören bis: 18.09.2016 19:40
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