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Recht auf Vergessenwerden - "Man muss im Einzelfall prüfen"


Der Medienrechtler Thomas Hoeren hat die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts zum Recht auf Vergessenwerden als Stärkung der Pressefreiheit bezeichnet. Die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen hätten nicht "absolut Vorrang vor den Belangen der Presse", sagte Hoeren im Dlf.

Thomas Hoeren im Gespräch mit Henning Hübert
www.deutschlandfunk.de, @mediasres
Hören bis: 19.01.2038 04:14
Direkter Link zur Audiodatei



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 November 28, 2019  5m