Der Medienrechtler Thomas Hoeren hat die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts zum Recht auf Vergessenwerden als Stärkung der Pressefreiheit bezeichnet. Die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen hätten nicht "absolut Vorrang vor den Belangen der Presse", sagte Hoeren im Dlf.
Thomas Hoeren im Gespräch mit Henning Hübert
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Hören bis: 19.01.2038 04:14
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