Geldbewusst

Du kannst mit dem Geldbewusst Podcast Deine finanzielle Einnahmen- und Ausgabensituation verbessern. Wie das geht? In dem Du intelligente Strategien und Methoden für einen bewussten Umgang mit Geld kennenlernst und diese anwendest. Neue Gedanken und Handlungsweisen im Umgang mit Geld helfen Dir dabei, Deine finanzielle Situation zu verstehen und eigenverantwortlich zu handeln. Du definierst Geld und finanziellem Erfolg völlig neu und passend auf Deine persönliche Situation. Und Du bist in der Lage, mit dienlichen Geldangewohnheiten Deinen Kontostand positiv zu beeinflussen.

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Folge 170 - Kostgeld


Wer das Unternehmen Haushalt erfolgreich führen will, braucht Transparenz über die Einnahmen. Wenn die Kinder das erste eigene Geld verdienen und weiterhin im Haushalt der Eltern leben, können die Kinder einen angemessenen Teil zu den Einnahmen der Familie beitragen. Bei einer solchen Zahlung spricht man von Kostgeld.

Im Bürgerlichen Gesetzbuch steht übrigens folgendes dazu unter §1602 - Bedürftigkeit:

(1) Unterhaltsberechtigt ist nur, wer außerstande ist, sich selbst zu unterhalten.

(2) Ein minderjähriges Kind kann von seinen Eltern, auch wenn es Vermögen hat, die Gewährung des Unterhalts insoweit verlangen, als die Einkünfte seines Vermögens und der Ertrag seiner Arbeit zum Unterhalt nicht ausreichen.

Unterhalt bedeutet nicht, dass Eltern ihrem Kind Geld geben müssen. Unterhalt kann auch durch die Gewährung von Unterkunft, Kleidung und Nahrung geleistet werden.
Wenn Kinder, die Zuhause wohnen und leben, etwas von Ihren Einnahmen abgeben, dann lernen Sie dadurch auch, verantwortungsvoll mit ihrem Geld umzugehen, sich zu begrenzen, und das Dinge eben etwas kosten. Über Kostgeld zu sprechen und zu verhandeln, ist wichtig. Wenn es unterschiedliche Ansichten über die Höhe des Kostgeldes gibt, ist das Gespräch umso wichtiger.

Solange ein Kind noch in der Berufsausbildung steht, müssen von der Ausbildungsvergütung - vor der Anrechnung eines Kostgeldes – jedoch 100 Euro abgezogen werden. Diese 100 Euro decken den ausbildungsbedingten Mehrbedarf des Kindes.

Übrigens: Wenn Eltern ihren Kindern die Verköstigung unentgeltlich gewähren, spricht man von freier Kost. Wenn Eltern ihren Kindern auch eine Wohn- und Schlafstelle bereitstellen, spricht man von freier Kost und Logis.

Und ob die Eltern das erhaltene Kostgeld wirklich in den Unterhalt des Kindes fließen lassen oder das Geld als Rücklage für das Kind ansparen, ist den Eltern ja immer noch freigestellt.


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 April 30, 2020  1m