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Polizeigesetzentwurf in der Aussprache des Landtags stößt auf geteiltes Echo


Bastian: Polizei Bullerei… [https://flic.kr/p/cPcaY, CC BY-NC-ND 2.0]

Gestern wurde der Entwurf eines „Gesetzes zur Änderung polizei- und ordnungsrechtlicher Vorschriften im Landesverwaltungsgesetz“ – kurz das sog. Polizeigesetz – im Landtag diskutiert und einstimmig dem Innen- und Rechtsausschuss überwiesen.
Das Polizeirecht wurde zuletzt 1992 geändert und 2007 ergänzt. Die Innenministerin weist darauf hin, dass neue Bedrohungslagen eine Änderung des Polizeigesetzes erforderlich machen würden. Sie nennt hier die Anschläge von Paris.
Sabine Sütterlin-Waack bemerkte in ihrer Eröffnungsrede, dass, wie sie finde, ein äußerst ausgewogener Entwurf erarbeitet wurde, dem sehr moderate Anpassungen und Ergänzungen zugrunde lägen. Die polizeilichen Befugnisse werden durch die Änderungen enorm ausgeweitet, es gibt beispielsweise grundlegende Änderungen bei der Bewegungsfreiheit, neue Waffenausstattung für die Polizei durch den Einsatz von sog. Tasern, den Gebrauch von Sprengmitteln gegen Menschen und Schusswaffengebrauch gegen Kinder unter 14 Jahren, der Einsatz von verdeckten Ermittler*innen zur Gefahrenaufklärung.
Sütterlin-Waack sprach davon, dass der neue Entwurf Rechts- und Handlungssicherheit für die Polizei- und Ordnungsbehörden böte, einen Ausgleich zwischen Sicherheit und Freiheit schaffen und den Bürgerinnen und Bürgern mehr Rechtssicherheit geben würde. Nichtbürger wie Personen, die eine andere Staatsangehörigkeit haben, aber auch hier bei uns leben und die Polizeidienste in Anspruch nehmen, wurden in ihrer Ansprache nicht erwähnt.
Distanz-Elektro-Impulsgeräte, die sog. Taser, sollen in einem Pilotprojekt getestet werden, so Sütterlin-Waack. Die Bundesregierung antwortete 2009 auf eine Anfrage der Partei „Die Linke“, dass das Risiko von tödlichen Verletzungen beim Einsatz von NLW nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann. Die CDU- und Grün-geführte Landesregierung in Hessen hatte 2017 eingeräumt, dass der Einsatz dieser Elektroschocker bei bestimmten „Risikogruppen“ lebensbedrohliche Verletzungen hervorrufen könne. In Berlin hat es bereits Todesfälle nach Taser-Einsatz gegeben.

Die polizeipolitische Sprecherin der Fraktion der SPD und Kriminalhauptkommissarin Kathrin Bockey, die selbst einmal im Staatsschutz Hamburg aktiv war, machte daraufhin deutlich, was die SPD von dem Gesetzentwurf hält.

Die SPD fragt sich, warum die neue Regelung zur Schleierfahndung den Gefahrenverdacht fast auf das Niveau des verfassungswidrigen Kennzeichen-Scannings herabsetzt. Für die SPD bleiben im neuen Gesetzesentwurf viele Fragen, die zu klären wären.

Die Grünen halten den Gesetzesentwurf für vorzeigbar, das zeige sich auch durch den fehlenden Protest vorm Landeshaus. Den Gegner*innen empfiehlt Burkhard Peters, Sprecher der Grünen für Innenpolitik, die aufmerksame Lektüre des Gesetzes. Sieht man sich den Internetauftritt des Hauptgegners in Schleswig-Holstein an, der Initiative „NoPolG“, für deren Veröffentlichungen die Piratenpartei Schleswig-Holstein verantwortlich ist, so ist feststellbar, dass dort ausführliche Vergleiche angestellt werden und vergleichende Übersichten und Gegenüberstellungen der Polizeigesetz-Daten und Texte präsentiert werden.

Einen Amoklauf eines 13-jährigen oder einer 13-jährigen mit Gefahr für das Leben von Schülerinnen und Schülern hat es in Deutschland bisher nicht gegeben. Die Grünen halten dies aber für ein reales Bedrohungsszenario und verschanzen sich hinter Verwaltungsparagraphen.

Christopher Vogt von der FDP betont, dass ein Gesetz „mit Maß und Mitte“ vorgelegt wurde. Er kritisierte die Eingriffe in die Grundrechte wie die Online-Untersuchung und Quellen-Telekommunikationsüberwachung. Diese Maßnahmen wie auch die Vorratsdatenspeicherung lehnt die FDP ab. Bei der Online-Durchsuchung können mittels einer auf dem Gerät installierten Software sämtliche gespeicherten Inhalte erfasst werden.

Lars Harms vom SSW bejaht die rechtliche Absicherung des finalen Rettungsschusses. Bei Tasern und Bodycams wägt der SSW das Für und Wider ab und legt sich nicht fest. Harms konstatiert, dass für deutsche und dänische Polizeikräfte ungleiche Bedingungen herrschen und fordert eine Ausweitung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit. Deutsche Polizeikräfte dürfen bei einer Verbrecherverfolgung bis zu 30 km ins dänische Grenzland, während dänische Polizeikräfte unbegrenzt weit ins deutsche Hinterland fahren können. Insgesamt steht der SSW dem Gesetzesvorhaben offen gegenüber.



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 June 18, 2020  5m