Der Bundesgerichtshof konkretisiert das "Recht auf Vergessenwerden": Nur weil negativ über Personen berichtet wird, müssen alte Artikel nicht aus den Suchergebnissen von Google verschwinden. Es bleiben aber nach wie vor Unklarheiten, sagte Medienrechtler Tobias Gostomzyk im Dlf.
Tobias Gostomzyk im Gespräch mit Brigitte Baetz
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Hören bis: 19.01.2038 04:14
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