Öffentliche Einrichtungen wie Verwaltungen, Oberbürgermeister und Ministerien müssen der Presse zeitnah und umfassend Auskunft auf Fragen geben. So sieht es das Landespressegesetz vor. Doch gilt das auch, wenn Kommunen und Ministerien Aufgaben an private Unternehmen abgeben? Eine Frage, die auch die Justiz beschäftigt.
Von Kai Rüsberg
www.deutschlandfunk.de, Markt und Medien
Hören bis: 02.10.2016 18:15
Direkter Link zur Audiodatei