Wer vertritt Sie, wenn Sie selbst nicht mehr handeln können? Sie denken, Ihr Ehepartner darf dann entscheiden? FALSCH! Der Staat schickt dann einen Betreuer. Auch wenn Sie einen Antrag stellen, dass Sie der Betreuer werden möchten, dürfen Sie nur begrenzt
Wer vertritt Sie, wenn Sie selbst nicht mehr handeln können? Sie denken, Ihr Ehepartner darf dann entscheiden? FALSCH! Der Staat schickt dann einen Betreuer. Auch wenn Sie einen Antrag stellen, dass Sie der Betreuer werden möchten, dürfen Sie nur begrenzt handeln.
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Jedoch — wenn Sie eine AKTUELLE Vorsorgevollmacht haben, dann dürfen Sie handeln, wie Sie es als richtig empfinden und müssen nicht in Kauf nehmen, was der Staat als richtig empfindet. Aus diesen Gründen haben wir heute Matthias Rich von JURA DIREKT bei uns im Interview.
DIALOG MODERIERT
Antonio Sommese
Gründer und Geschäftsführer der
Finanzstrategie Sommese & Kollegen GmbH
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