Nicht umsonst gilt seit jeher der Spruch „Musik kennt keine Grenzen“. Kaum ein Kultur- und Wirtschaftsgut ist seit der Erfindung der „Konservenmusik“, also der Tonaufnahme, so spielerisch schnell und unkompliziert über alle Grenzen hinweg gewandert wie die Musik. Besonders berühmt wurde in der Nachkriegszeit die moderne Jazz-, Soul- Pop- und Rockmusik aus Übersee. Aber auch umgekehrt fanden europäische Künstler große Aufmerksamkeit in den Vereinigten Staaten. Für den gemeinsamen Binnenmarkt in Europa tauchte nun erneut die Frage auf, ob Künstler, deren Heimat außerhalb der EU ist, einen Anspruch auf Vergütung an der Zweitauswertung ihrer Aufnahmen haben.
Zitierte Quellen:
- EUGH Urteil vom 08.09.2020 (CURIA - Dokumente (europa.eu)
- ROM-Abkommen (https://www.wipo.int/treaties/en/ip/rome/)
- WIPO Performance and Phonograms Treaty (https://www.wipo.int/treaties/en/ip/wppt/)
- EU Vermiet- und Verleihrichtlinie zum Urheberrecht (LexUriServ.do (europa.eu)
- GVL (https://www.gvl.de/)
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