Prominente gelten als Personen der Zeitgeschichte, Fotos von ihnen dürfen also ungefragt veröffentlicht werden. Wenn solche Bilder allerdings dazu genutzt werden, etwa online für Inhalte zu werben, verstößt das gegen geltendes Recht. Das entschied der Bundesgerichtshof nun im Sinne zweier Fernsehgrößen.
Von Michael Meyer
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Hören bis: 19.01.2038 04:14
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