Im Prozess um den Mord an Walter Lübcke erhält der Hauptangeklagte eine lebenslange Hafststrafe. Die Angehörigen hatten sich mehr erhofft.
Der Mord an Walter Lübcke liegt inzwischen eineinhalb Jahre zurück. Vergessen ist er aber nicht. Erst vor kurzem hat Armin Laschet in seiner Bewerbungsrede für den CDU-Vorsitz Lübcke erwähnt.
Nun, nach 44 Prozesstagen, hat das Oberlandesgericht Frankfurt ein Urteil gesprochen. Der Hauptangeklagte Stephan Ernst ist zu lebenslänglicher Haft verurteilt worden, der Mitangeklagte Markus H. zu einer Bewährungsstrafe.
Der Familie des ehemaligen Kasseler Regierungspräsidenten fehlt allerdings eine entscheidende Sache: eine vollumfängliche Aufklärung, was wirklich passiert ist. Das sagt SZ-Gerichtsreporterin Annette Ramelsberger.
Weitere Themen: Seehofer will Reisebeschränkungen national verhängen, Stiko empfiehlt Astra-Zeneca-Impfstoff für Unter-65-Jährige.
Redaktion, Moderation: Jean-Marie Magro
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