Zum Jahresbeginnn ist eine erneute Reform des Berufskrankheitenrechts in Kraft getreten. Unter anderem wurde der Unterlassungszwang gestrichen und COVID-19 als neue Berufskrankheit aufgenommen. PRÄVENTION AKTUELL-Redakteur Stefan Layh erläutert in dieser Folge die Änderungen und ihre Auswirkungen.