Obwohl Dashcams von Datenschützern kritisch betrachtet werden, sind sie im Straßenverkehr immer häufiger zu beobachten. Auch neue Fahrzeuge sind zunehmend mit einer Vielzahl von Kameras ausgestattet, die nicht nur den Fahrassistenzsystemen, sondern auch der Beweissicherung im Fall eines Unfalls dienen können.
Die Fahrzeuge des Autoherstellers Tesla bieten sogar einen „Sentry-Mode“ (bzw. Wächter-Modus), mit dem der Nahbereich des Fahrzeugs im geparkten Zustand per Videokamera überwacht werden kann.
Angesichts der hohen Anforderungen, die an Videoüberwachung gestellt werden, scheint der Einsatz von Kameras im Autoverkehr weniger streng bewertet zu werden. Denn anders als bei der Videoüberwachung von Grundstücken, sind weder viele Gerichtsfälle zu verzeichnen noch scheinen die Aufsichtsbehörden besonders aktiv zu werden.
Zu Gast begrüßen wir, Dr. Matthias Lachenmann, Rechtsanwalt und Partner in der Kanzlei BHO Legal PartG mbB sowie Datenschutzbeauftragter (UDISzert). Dr. Lachenmann ist auf die Beratung im Technologie- und Datenschutzrecht spezialisiert, insbesondere mit Fokus auf internationalen Konzerndatenschutz, Beschäftigtendatenschutz sowie Industrie 4.0 und ist Mitherausgeber des Formularhandbuchs Datenschutzrecht im C. H. Beck-Verlag. (Website, LinkedIn, Twitter)Den Fragen nach Bevorzugung von Dashcams und der generellen rechtlichen Beurteilung des Einsatzes mobiler Videoüberwachung, gehen wir gemeinsam mit unserem Gast Dr. Matthias Lachenmann nach. Dabei teilt Dr. Lachenmann auch Erfahrungen aus seinen Fällen mit, in denen es um die Verwertung von Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel vor Gericht sowie eine behördliche Verfügung gegen den Fahrer eines Tesla-Fahrzeugs ging.
Wir bedanken uns für die wertvolle Unterstützung, als auch die Tipps zum Kauf einer Dashcam und wünschen Ihnen viel Vergnügen beim Zuhören!
Vorschlag für Dashcam-Einstellungen in einem Tesla, der auf Grundlage der Empfehlungen unseres Gastes erstellt wurde (Quelle). KapitelDer Beitrag Dashcams, Tesla und die Zulässigkeit mobiler Videoüberwachung – Rechtsbelehrung 91 erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.