Windows-Betriebssystem, Office-Anwendungen, Speicherplatz in der Cloud oder Kommunikation via Teams – kaum ein Unternehmen ist derart mit dem Privat- und Berufsleben von Menschen verzahnt, wie Microsoft.
Zugleich sieht sich Microsoft der vielfältigen Kritik seitens der Datenschützer ausgesetzt. Diese lehnen Microsoft zum Teil kategorisch mit dem Grund ab, dass Microsoft in den USA und damit in einem datenschutzrechtlich grundsätzlich unsicheren Drittland sitzt. Ferner wird Microsoft vorgeworfen, dass der Dienst Daten verarbeitet, ohne dass dies aus Sicht der Nutzer erforderlich sei oder, dass die erforderlichen datenschutzrechtlichen Vereinbarungen nicht getroffen wurden.
Unser Gast ist Johannes Nehlsen (Twitter). von der Universität Würzburg, der neben seiner Tätigkeit im Rechenzentrum zugleich die Funktion der Stabsstelle IT-Recht für die bayerischen staatlichen Hochschulen und Universitäten wahrnimmt und sie als Ansprechpartner in Sachen Datenschutz, Lizenzrecht, IT-Vertragsrecht, E-Government und Informationssicherheitsrecht berät.Diese Diskrepanz zwischen der gelebten Praxis und den Datenschutzbedenken beeinflusst auch die tägliche Arbeit unseres Gastes. In seiner Funktion als „Stabsstelle IT-Recht für die bayerischen staatlichen Hochschulen und Universitäten“ muss Johannes Nehlsen die Balance zwischen den datenschutzrechtlichen Vorgaben sowie den Bedürfnissen von Forschern, Studenten und Verwaltungseinrichtungen sicherstellen.
In der aktuellen Folge erklärt er uns, wie er diese schwierige Aufgabe bewältigt und dabei den Hochschulen hilft, die Nutzung von Microsoft möglichst rechtskonform auszugestalten.
Seine Erfahrungen und Ratschläge beschränken sich dabei jedoch nicht nur auf die Hochschulen, sondern sind auch für andere öffentlich-rechtliche Stellen und Unternehmern von Bedeutung.
Wir bedanken uns bei Johannes für den sehr aufschlussreichen Besuch und wünschen unseren Zuhörerinnen und Zuhörern viel Vergnügen beim Zuhören!
KapitelDer Beitrag Microsoft und Datenschutz – Eine Frage der Balance? – Rechtsbelehrung 92 erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.