Die Neue Norm

Muss man drei "Behinderten" zuhören? Muss man nicht, man sollte. Karina Sturm, Jonas Karpa und Raúl Krauthausen brechen die Norm des Normalen auf und sprechen über Vielfalt, Inklusion und das Leben von Menschen mit Behinderung.

https://www.br.de/mediathek/podcast/die-neue-norm/827

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Wohnen - zentral, barrierefrei, unbezahlbar


Drei Stufen, um ins Miethaus zu kommen - daran scheitern viele Rollstuhlfahrer*innen. Induktionsherde sind keine Inklusionsherde, weil sich Sehbehinderte schnell mal verbrennen können. Mit welchen Wohn-Barrieren Menschen mit Behinderung kämpfen - und was helfen könnte.

Mieten, kaufen, wohnen – für Menschen mit Behinderung keine einfache Angelegenheit, denn barrierefreier Wohnraum ist knapp. Wie für uns barrierefreies Wohnen aussieht, erzählen wir in dieser Folge unseres Bayern 2-Podcasts.

Eine wunderschöne Altbauwohnung, deren meterhohe Decken mit filigranem Stuck verziert sind. Ein alter Kachelofen, der für die passende Optik der mit Parkettfußböden ausgestatteten Zimmer sorgt. Ein Wannenbad mit Fenster. Ein Balkon. Zentral. Bezahlbar. Ein Traum!

Leider bleibt es auch oft nur ein Traum. Denn für Menschen mit Behinderung - insbesondere derer, die im Rollstuhl unterwegs sind - ist die Chance auf barrierefreien Wohnraum auf dem aufgeheizten Markt gleich Null. Aktuell sind nur rund zwei Prozent aller Wohnungen in Deutschland barrierefrei. Ein Problem, auch weil die Bevölkerung in unserem Land immer älter wird.

So bleibt Betroffenen oft nur die Möglichkeit, es sich wenigstens in den eigenen vier Wänden schön zu machen und für eine zugängliche Wohnausstattung zu sorgen:

https://www.instagram.com/p/Blvp3DGFzmV/?igshid=YmMyMTA2M2Y=

Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag vereinbart, dass jährlich 400.000 neue Sozialwohnungen entstehen sollen. Das Thema Barrierefreiheit wird dabei nicht erwähnt. Außerdem fallen auch nicht alle Menschen mit Behinderung in das Raster, Anspruch auf eine Sozialwohnung zu haben.

Was ist WBS?

Ein Wohnberechtigungsschein (kurz: WBS) berechtigt in Berlin den Einzug in eine sogenannte „Sozialwohnung“, die mit öffentlichen Mitteln gefördert wird. Die Einkommensgrenze liegt bei Einpersonenhaushalt bei 16.800 € und bei Zweipersonenhaushalten bei 25.200 €.

Die Grundlage des WBS-Scheins ist das Gesetz über die soziale Wohnraumförderung (WoFG § 27) und das Gesetz zur Sicherung der Zweckbestimmung von Sozialwohnungen (WoBindG § 5).

Dort, wo der Wohnungsmarkt an die Grenzen kommt, gibt es für einige Menschen mit Behinderung oft nur die Alternative von einem Wohnheim. Von einer guten, Inklusion und Teilhabe fördernden Alternative kann aber hier nicht die Rede sein.

https://dieneuenorm.de/podcast/behindertenwohnheime/

Weitere Links:

?             Nullbarriere.de - Fachportal für barrierefreies Bauen. Schwerpunkte sind Informationen zu DIN-Normen, Gesetzen und Richtlinien

?             WOHN:SINN e.V. - Bündnis von Akteur*innen des inklusiven Wohnens aus dem deutschsprachigen Raum

?             Sozialhelden e.V. - Pressemitteilung der Sozialheld*innen und WOHN:SINN e.V. mit der Forderung nach Ausbau und Förderung von inklusiven Wohnmöglichkeiten

?             Aktion Mensch e.V. - Barrierefrei bauen: Beispiele und Tipps für inklusives Wohnen

Und: Wenn Euch das Thema Wohnen und Architektur interessiert, empfehlen wir noch die Sendung „Krauthausen face to face“ mit dem Architekten und Erfinder des 1m2 großen Tinyhouse Van Bo Le-Metzel:

https://youtu.be/hnV_WpuJD8E

Egal ob im Grünen, nah an einer Bushaltestelle oder zentral in der Nähe eines Einkaufszentrums: Was für Raul das wichtigste Kriterium an einer Wohnung ist, erfahrt ihr im Podcast.


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 July 29, 2022  40m