Als 1986 ein Gesetz gegen so genannte „Minispione“ in Kraft trat (§ 90 TKG „Missbrauch von Sende- oder sonstigen Telekommunikationsanlagen“), stellte man sich darunter noch Kugelschreiber mit versteckten Mikrofonen vor.
In der Zwischenzeit wird unser Alltag zunehmend von „smarten Geräten“ bestimmt, die mit Mikrofonen oder Kameras ausgestattet sind. Ohne Mikrofone wäre z.B. die Kommunikation mit digitalen Assistenten, wie Alexa in den Echo-Lautsprechern von Amazon nicht vorstellbar.
Bisher schien sich niemand an diesen „Lauschfunktionen“ zu stören. Doch spätestens, seitdem auch Spielzeuge smarte Abhörfunktionen erhalten, werden Kritik und Verweise auf das Verbot von Minispionen laut. Dementsprechend teilte die Bundesnetzagentur in einer Pressemitteilung mit, dass sie die smarte Spielzeugpuppe „Cayla“ für verboten hält und forderte Eltern zu deren „Unschädlichmachung“ auf.
In dieser Podcastfolge widmen wir uns nicht nur „Cayla“ sondern prüfen generell, ob und wann smarte Geräte nach § 90 TKG verboten sind. In diesem Rahmen lernen die geneigten Hörer auch, wie der Bedeutungsgehalt von Gesetzen juristisch ergründet wird.
Wie immer freuen wir uns auf Ihre Kommentare und Ansichten!
Der Beitrag Sprechende Puppen und andere Minispione – Rechtsbelehrung Folge 44 (Jura-Podcast) erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.