Die BSG GmbH leistet ambulante Eingliederungshilfe zum selbstständigen Wohnen (Ambulant Betreutes Wohnen) für dauerhaft wesentlich behinderte Menschen im Rahmen der §§ 78, 90, 99, 113 SGB IX.
In diesem Interview beantwortet Andreas Beyer, Regionalleiter der psychosozialen Dienste in der Region West der BSG, die wichtigsten Fragen zum Ambulant Betreuten Wohnen...